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Schulmanager
Der Schulmanager unterstützt organisatorische Prozesse im Bereich Stundenplanung, Vertretungsplan, Elternbriefe, Kalender, Termine
Verarbeitungsunternehmen
Schulmanager Online GmbHAugustenstraße 77 80333 München Registergericht: Amtsgericht München Registernummer: HRB 259423 USt.-IdNr.: DE333917424 Geschäftsführer: Johannes Stanggassinger
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Der Schulmanager Online ist eine Plattform zur digitalen Organisation und Kommunikation an Schulen. Sie erleichtert Abläufe wie Elternbriefe, Krankmeldungen und Stundenpläne und verarbeitet Daten sicher nach DSGVO-Standards auf Servern in Deutschland.

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Genutzte Technologien
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  • Anzeige des Vertretungsplans

  • Kalender

  • Ressourcenbuchung für Beamer, Räume, etc.

  • Klassenarbeitenkalender

  • Elternbriefe per E-Mail versenden

  • Infoscreen

  • Wahlfächer/Projekttage/AGs/etc.

  • Stundenplanung

  • Vertretungsplanung

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  • Kalenderinformationen

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Einige Module bieten die Möglichkeit an, Exporte (z. B. als PDF-Datei) vorzunehmen. Solche exportierten Dateien werden auf dem Endgerät gespeichert - allerdings nur, wenn der Benutzer solche Exporte explizit vornimmt.

Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger

Schule

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Datenschutzbeauftragte der Schulmanager Online GmbH c/o activeMind AG Potsdamer Str. 3 80802 München

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Sprache der Welt

Das Fach Englisch an der EKRS

Ziele und Inhalte des Englischunterrichts an der EKRS

Ziel des Englischunterrichts an der EKRS ist es,  Schülerinnen und Schüler zu befähigen, sich in der Fremdsprache sicher zu bewegen und sich dabei zunehmend flüssig und differenziert auszudrücken. Fremdsprachen zu lernen heißt, in fremde Welten einzutauchen und diese in steigendem Maße zu verstehen. Sie ermöglichen es den Lernenden, Wissen über fremde Denkmuster und Handlungsweisen zu erwerben und diese mit den eigenen zu vergleichen. Die Schülerinnen und Schüler können so deren kulturelle und gegebenenfalls auch historische Bedingtheit verstehen, Verständnis und Respekt für das Fremde entwickeln und Missverständnisse vermeiden.“

Durch Kenntnis der Sprache und landestypischen Gepflogenheiten werden die Schülerinnen und Schüler in die Lage versetzt, Unsicherheiten gegenüber künftigen Auslandsaufenthalten und internationalen Begegnungen im Rahmen von Ausbildung, Studium und Beruf sowie im Privatleben abzubauen und diese erfolgreich zu erleben. (Quelle: Auszug aus: Gemeinsamer Bildungsplan der Sekundarstufe I. Englisch. Ministerium für Kultus, Jugend und Sport. 2016)

Grundschulenglisch: ja oder nein?

An der EKRS wird nicht auf eventuell in der Grundschule erworbenem Fachwissen aufgebaut. Alle Schülerinnen und Schüler, die in der 5. Klasse bei uns den Englischunterricht besuchen, werden als Neulerner begrüßt und erlernen die Fremdsprache von der Pike auf neu. Es entstehen keine Nachteile, wenn an der zuvor besuchten Grundschule kein Englischunterricht (Rheinschiene) erteilt wurde.

Stundenübersicht für die Klassenstufen 5-10

Der Englischunterricht erfolgt an der EKRS von Klasse 5 bis 10 durchgehend.

Es gilt folgende Stundenverteilung für die Klassenstufen:

  • Klassenstufe 5: 6 Stunden / Woche
  • Klassenstufe 6: 5 Stunden / Woche
  • Klassenstufe 7: 3 Stunden / Woche
  • Klassenstufe 8: 3 Stunden / Woche
  • Klassenstufe 9: 4 Stunden / Woche
  • Klassenstufe 10: 4 Stunden / Woche

Um den beiden Niveaustufen „grundlegendes“ (G) und „mittleres“ (M) Niveau, welches in der Realschule unterrichtet wird, im Rahmen einer individuellen Förderung gerecht zu werden, wird an der EKRS auf folgende Art und Weise über die Jahrgangsstufen hinweg differenziert:

In den Klassenstufen 5 und 6 wird im Fach Englisch für ein halbes Jahr im Wechsel mit Mathematik eine der Englischstunden in einer halben Klasse abgehalten. Die andere Hälfte der Klasse ist dann jeweils beim Deutschlehrer.

In den Klassenstufen 7, 8 und 9 wird Englisch getrennt nach den Leistungsniveaus G und M unterrichtet. So stellen wir sicher, dass die Schülerinnen und Schüler ideal auf die entsprechende Abschlussprüfung vorbereitet sind und optimal individuell gefördert werden. Die Schülerinnen und Schüler bleiben für die Nebenfächer in ihrer ursprünglichen Klasse.

In der Klassenstufe 10 besteht für eine Stunde das Angebot einer zusätzlichen, freiwilligen AG „Communication Skills “ für alle, die beabsichtigen, weiterführende Schulen (z.B. berufliches Gymnasium, Berufskolleg) zu besuchen.

Lehrwerk und Medieneinsatz im Englischunterricht

Als Lehrwerk wird durchgängig in allen Klassenstufen „Red Line“ des Klett-Verlags verwendet. Für die G-Gruppen in Klassenstufe 7, 8 und 9 wird „Orange Line Grundkurs“ vom Klett-Verlag verwendet. Digitale Unterrichtsmedien wie der jeweils passende Unterrichtsassistent mit kurzen Videos und Höraufgaben ergänzen den Englischunterricht. Des Weiteren nutzen die Schülerinnen und Schüler passend zum jeweiligen Lehrwerk das Workbook und ggf. das Vokabeltraining aktiv (ebenfalls vom Klett-Verlag). In den Abschlussjahrgängen wird mit Originalprüfungsaufgaben der Vorjahre auf die jeweilige Realschul- bzw. Hauptschulabschlussprüfung vorbereitet.

Leistungsmessung im Fach Englisch

Es werden wie in jedem anderen Kernfach vier Klassenarbeiten pro Schuljahr geschrieben, wobei ab Klasse 7 zwischen M- und G-Niveau unterschieden wird. Neben der Fachkompetenz fließen überfachliche Kompetenzen wie Personal-, Sozial- und Methodenkompetenz mit in die Bewertung ein. Wie jedes andere Hauptfach ist das Fach Englisch versetzungsrelevant.

Überprüfung der Kompetenzen

Zur Überprüfung der länderübergreifend verbindlichen Bildungsstandards wird in Klassenstufe 8 die sogenannte Vergleichsarbeit (VERA 8) geschrieben. Dies ist eine schriftliche Arbeit, die den Kompetenzstand aller Schülerinnen und Schüler länderübergreifend untersucht

Abschlussprüfung

9. Klasse G-Niveau (Hauptschulabschluss):

Für die 9. Klassen gibt es gemäß Bildungsplan 2016 eine neue Abschlussprüfung. Diese unterteilt sich in zwei Teile: die Kommunikationsprüfung und die schriftliche Prüfung. Auf beide Prüfungsschwerpunkte werden die Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Englischunterrichts intensiv vorbereitet, damit der Hauptschulabschluss erreicht werden kann.

10. Klasse (Realschulabschluss):

Für die 10. Klassen wird es im Schuljahr 2020/2021 erstmals gemäß Bildungsplan 2016 eine neue Abschlussprüfung geben. Diese unterteilt sich in zwei Teile: die Kommunikationsprüfung im Frühjahr und die schriftliche Prüfung im Sommer des Schuljahres. Auf beide Prüfungsschwerpunkte werden die Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Englischunterrichts intensiv vorbereitet, damit der Realschulabschluss erreicht werden kann.

schriftliche Abschlussprüfung

Die Prüfungstermine sowie die zentralen Bewertungsmaßstäbe werden vom Kultusministerium vorgegeben.

Quelle: Auszug aus: Abschlussprüfungen. Handreichung zur Hauptschulabschlussprüfung, Werkrealschulabschlussprüfung, Realschulabschlussprüfung. Ministerium für Kultus, Jugend und Sport. 2019, S. 11.

Kommunikationsprüfung

Der Zeitraum für die Kommunikationsprüfung sowie die zentralen Bewertungsmaßstäbe werden vom Kultusministerium vorgegeben.

Die Kommunikationsprüfung umfasst verpflichtend folgende Teile:

  1. monologisches Sprechen (Präsentation des Schwerpunktthemas)
  2. dialogisches Sprechen (kommunikativ-situative Aufgabenformen)
  3. Sprachmittlung.

Der zeitliche Umfang beträgt ca. 15 Minuten pro Schülerin bzw. Schüler. Die Prüflinge werden in der Regel zu zweit geprüft.

(Quelle: Abschlussprüfungen. Handreichung zur Hauptschulabschlussprüfung, Werkrealschulabschlussprüfung, Realschulabschlussprüfung. Ministerium für Kultus, Jugend und Sport. 2019, S. 37.)

HSA = Hauptschulabschluss, Klasse 9 G-Niveau an der EKRS

WRSA = Werkrealschulabschluss, an der EKRS nicht möglich

RSA = Realschulabschluss, Klasse 10 an der EKRS

Quelle: Handreichung Abschlussprüfung. Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg. Bechtel Druck GmbH & Co. KG, Ebersbach/Fils, 2019.

Für die Prüfungsteile B, C, D und eventuell E (nur RSA) der schriftlichen Prüfung steht ein zweisprachiges Wörterbuch zur Verfügung.