HAUSORDNUNG
Die nachfolgende Hausordnung gilt für die Erich Kästner Realschule und das Thomas Mann Gymnasium:
Die Schule, ein Ort der Begegnung von Schülern, Lehrern und Eltern, erfordert von allen ein hohes Maß an Eigenverantwortung, Solidarität, Toleranz, Ehrlichkeit und Selbstdisziplin. In diesem Sinne soll diese Hausordnung das Zusammenleben in der Schule erleichtern und fördern. Wir alle sind für ein gutes Arbeitsklima, dazu gehören: gegenseitige Rücksichtnahme, Ruhe im Schulgebäude, Pünktlichkeit bei Beginn und Beendigung des Unterrichts, Sauberkeit und pflegliche Behandlung des Schulinventars. Die Anweisungen der Lehrkräfte beider Schulen sowie der Hausmeister sind von allen Schülern zu befolgen.
1. Vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsschluss halten sich die Schüler im Foyer auf.
2. Fahrräder und motorisierte Zweiräder werden an den vorhergesehenen Plätzen abgestellt. Das Fahren auf dem Schulgelände ist nur im Schritttempo erlaubt, aber im Bereich zwischen Schulgebäude verboten.
3. Fachräume dürfen nur in Begleitung und nach Anweisungen des Fachlehrers betreten werden.
4. In den Fünfminutenpausen halten sich die Schüler im Klassenzimmer bzw. vor den Fachräumen auf. Mit dem Gong zu Stundenbeginn sind die Schüler im Klassenzimmer.
5. In der großen Pause begeben sich die Schüler in den Pausenbereich. Schülern der gymnasialen Oberstufe ist der Aufenthalt in ihren Unterrichtsräumen gestattet, sofern es sich nicht um Fachräume handelt. Schülern der Kursstufe steht außerdem das Oberstufenzimmer gemäß der Benutzungsordnung zur Verfügung. Vor dem Verlassen des Klassenzimmers werden die Fenster geschlossen und das Licht ausgeschaltet. Die Klassenzimmer werden abgeschlossen.
6. In der Mittagspause können beim Caterer vorbestellte Speisen in der Mensa verzehrt werden. Im Foyer dürfen nur mitgebrachte kalte Speisen verzehrt werden.
7. Das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit ist nur mit Genehmigung einer Lehrkraft bzw. grundsätzlich volljährigen Schüler der Kursstufe gestattet.
8. Kaugummi kauen ist im gesamten Schulgebäude untersagt.
9. Die Aufnahme und Wiedergabe von Bild und Ton sowie ein eingeschaltetes Handy sind auf dem Schulgelände grundsätzlich verboten. Ausnahmen bedürfen Erlaubnis einer Lehrkraft.
10. Spiele auf dem Schulhof sind während der Pausen in der Regel gestattet. Das Schneeballwerfen ist wegen der Verletzungsgefahr verboten. Ballspiele sind im Schulgebäude nicht erlaubt.
Unfälle auf dem Schulweg bzw. im Schulbereich sind unverzüglich der Unfallkasse Baden-Württemberg über das Schulsekretariat zu melden.
Wir gehen davon aus, dass diese Hausordnung zu einem guten Miteinander beiträgt.
